Damit beide als rechtliche Eltern anerkannt werden, wenn kein Gerichtsurteil vorliegt, kann wie folgt vorgegangen werden:
- Das neugeborene wird als Kind des Wunschvaters eingetragen, welcher seine genetische Last eingebracht hat (Spermien) und die Leihmutter wird als Mutter eingetragen.
- Im Anschluss kann durch eine Verzichtserklärung der Leihmutter die Wunschmutter das Kind unter Beachtung der rechtlichen Lage in Deutschland das Adoptionsverfahren einleiten, wodurch sie zur rechtlichen Mutter des Kindes wird.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Vaterschaftsanerkennung in der Leihmutterschaft ( 12).
durch Andrea Rodrigo (embryologin), Dr. Joel G. Brasch (gynäkologe) Und Romina Packan (babygest staff).
Letzte Aktualisierung: 05/02/2020