Neben dem Antrag zur Eintragung in das Geburten- bzw Personenstandsregister benötigen Wunscheltern ein gerichtliches Urteil des Landes, in dem die Leihmutterschaft durchgeführt worden ist.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Vaterschaftsanerkennung in der Leihmutterschaft ( 12).
durch Andrea Rodrigo (embryologin), Dr. Joel G. Brasch (gynäkologe) Und Romina Packan (babygest staff).
Letzte Aktualisierung: 16/04/2019