Leihmutterschaft in Belgien

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 03/09/2019

Die Leihmutterschaft findet keine besondere Erwähnung in der belgischen Gesetzgebung. Die Inanspruchnahme einer Leihmutter für ein Kind wird jedoch seit etwa 20 Jahren toleriert, sofern das, was nicht verboten ist, de facto erlaubt ist.

Diese Praxis wird indirekt durch das Gesetz zur Assistierten Reproduktion 2007 und das Adoptionsgesetz geregelt. Die geringe Fallzahl ist nicht auf die Preise zurückzuführen, sondern auf die strengen Standards der Kinderwunschzentren.

Leihmutterschaftsgesetz in Belgien

Aufgrund der rechtlichen Grauzone wird seit Ender der 90er Jahre in Belgien altruistische Leihmutterschaft praktiziert.

Das Gesetz vom 6. Juli 2007 zur assistierten Reproduktion berücksichtigt die Leihmutterschaft nicht. Daher wird die Leihmutterschaft stillschweigend toleriert und unterliegt keinen strafrechtlichen Sanktionen. Das deutet, dass:

  • Dass jeder Leihmutterschaftsvertrag vor den belgischen Gerichten rechtlich unwirksam ist, womit die Leihmutter nicht gewzungen werden kann, das Kind den Wunscheltern zu übergeben.
  • Dass kein Gesetz vorhanden ist, das den Schutz der Rechte der Minderjährigen, der Leihmutter und der Wunscheltern garantiert.
  • Die rechtliche Verantwortung des Kindes automatisch der Leihmutter übertragen wird.
  • Ein Adoptionsprozess unerlässlich ist, um die Übertragung der rechtlichen Mutterschaft und/oder Vaterschaft zu erreichen.

Eine Leihmutterschaft kann zwar aufgrund der rechtlichen Grauzone durchgeführt aber auf keinen Fall vergütet werden. Daher ist die einzig mögliche Form die altruistische Leihmutterschaft.

Die Ausgaben der Leihmutter werden von den Wunscheltern in voller Höhe übernommen; alles darüber hinaus gilt als strafbare Handlung und verstößt gegen die moralische Ordnung.

Auf dem Weg zur gesetzlichen Regelung?

Die Idee der Gesetzgebung zur Leihmutterschaft ist in Belgien sehr präsent. Bisher wurden im Repräsentantenhaus mehrere Gesetzesentwürfe vorgeschlagen.

Zwischen 2015 und 2016 erstellte der belgische Senat einen Bericht zum Thema: "Soll die Praxis der Leihmutterschaft gesetzlich geregelt werden" ("Faut-il encadrer légalement la pratique des mères porteuses ?"), der auf Anhörungen von Ärzten, Philosophen und Anwälten beruhte. Der Senat hat nicht die Befugnis, Gesetze zu erlassen; der Bericht könnte jedoch als Grundlage für zukünftige Gesetze dienen.

Die Fraktionen sind sich über die Notwendigkeit einig:

einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen und den verschiedenen Beteiligten, d.h. der Leihmutter, den werdenden Eltern und dem ungeborenen Kind, Rechtssicherheit zu geben.

Es besteht der weit verbreitete Wunsch, strenge Auflagen zu stellen, sowie lukrative Praktiken zu verbieten und zu bestrafen, um kommerziellen Missbrauch zu verhindern.

Einige Sektoren lehnen die Leihmutterschaft in all ihrer Form weiterhin ab.

Das belgische Außenministerium empfiehlt Belgierinnen nicht, ins Ausland zu gehen um ein Kind durch Leihmutterschaft zu bekommen.

Fehlende Sanktionen und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die die europäischen Staaten verpflichten, die im Ausland durch Leihmutterschaft geborene Kinder anzuerkennen, machen diesen Ansatz jedoch möglich.

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Zugehörigkeit des Kindes zu den Wunscheltern kann ein Hindernis darstellen. Es ist zwingend erforderlich, eine Adoption durchzuführen.

In Belgien muss in der Geburtsurkunde die gebärende Frau angegeben werden; daher gilt sie als die rechtliche Mutter- unabhängig davon, ob sie die genetische Mutter des Neugeborenen ist oder nicht ("mater semper certa est"). Im Falle einer Heirat wird der Mann der Leihmutter als rechtlicher Vater des Neugeborenen anerkannt ("Pater is est quem niptiae demonstrant").

Es besteht keine Möglichkeit, das Gesetz "mater semper certa est" aufzuheben, da es sonst gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Daher hat die Begründung eines Leihmutterschaftsvertrages keinen Rechtswert und würde auch als Verletzung gegen die öffentlichen Ordnung gelten.

Steht der Name der Leihmutter nicht auf der Geburtsurkunde oder liegt keine Geburtsurkunde vor, kann die Mutterschaft einer Frau, die sie anerkennen möchte, zugesprochen werden (einschließlich der Wunschmutter). Jedoch braucht es dazu die Zustimmung der Eltern, die schon vorher als rechtliche Eltern anerkannt worden waren.

Wenn die Leihmutter nicht verheiratet ist, wird das Baby nicht automatisch einem Elternteil zugeordnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass jeder Mann das Baby freiwillig anerkennen oder die Vaterschaft vor Gericht festgestellt werden kann.

Für Schwule ist die Leihmutterschaft immer noch möglich, aber der Elternstatus ist für beide Ehepartner nicht garantiert. Eine innerfamiliäre Adoption ist möglich, wenn eines der Mitglieder des Paares sein Sperma einbringt und so zum biologischen Vater wird und es sich um eine alleinstehende Leihmutter handelt.

Leihmutter in Belgien

In Belgien gibt es keine Zahlen für die traditionelle oder partielle Leihmutterschaft. Bei dieser Variante bringt die Leihmutter auch ihre Eier mit ein und benötigt daher nur eine künstliche Befruchtung um schwanger zu werden.

Diese unkomplizierte Technik ist jedoch in Ländern, die diese assistierte Reproduktionstechnik zulassen, aufgrund der genetischen Verbindung zwischen der Leihmutter und dem Baby immer weniger verbreitet.

Andererseits erfolgt die totale oder gestationelle Leihmutterschaft, bei der auch eine Eizellspenderin erforderlich ist, durch In-vitro-Fertilisation (IVF).

Welche Klinik bietet eine Leihmutterschaft an?

Derzeit bieten nur wenige Krankenhäuser eine Versorgung von Patienten an, die einen kompletten Leihmutterschaftsprozess mit IVF in Belgien beginnen möchten. Diese sind folgende:

  • Centre Hospitalier Régional de la Citadelle de Liège
  • Universitätskliniken Gent und Antwerpen
  • Krankenhaus Saint-Pierre in Brüssel

Da es keine Rechtsvorschriften gibt, sind es Kliniken, die ihre eigenen Bedingungen festlegen. Die Bedingungen der Kinderwunschkliniken müssen eingehalten werden, da es sie sind, die im Falle eines Problems die Verantwortung übernehmen.

Die meisten der vorgeschlagenen Gesetze entsprechen der aktuellen Praxis der Kinderwunschzentren.

Anforderungen an die Wunscheltern

Eine Leihmutterschaft aus Bequemlichkeit ist unter keinen Umständen erlaubt. Es ist notwendig, mit der ärztlichen Bescheinigung die Schwangerschaftsunfähigkeit der Absichtsmutter nachzuweisen, um eine Leihmutterschaftsbehandlung einleiten zu können, welche mithilfe der vom vom Zentrum durchgeführten medizinischen Untersuchungen bestätigt wird.

Gründe für den Antrag auf Leihmutterschaft sind fehlende Gebärmutter, nicht funktionsfähige Gebärmutter, sexuell übertragbare Infektionskrankheiten die mit der Schwangerschaft unvereinbar sind (HIV, Hepatitis), wiederholt fehlgeschlagene IVF-Zyklen oder wiederholte Fehlgeburten.

Die Altersgrenze für die Absichtsmutter liegt wie bei einer IVF bei 43 Jahren. Außerdem prüft das Ghent Hospital seit 2011 Anträge von homosexuellen Paaren.

Darüber hinaus ist es das einzige Zentrum, das die Eizellspende mit dem Leihmutterschaftsprozess kombiniert.

In Brüssel und Lüttich sind ausländische Paare erlaubt, während die Leihmutterschaft in Gent zur Vermeidung von Fortpflanzungstourismus den belgischen Bürgern vorbehalten ist.

Wie findet man eine Leihmutter?

In Belgien muss die Leihmutter unter 40 Jahre alt und gesund sein. In Zentren, die IVF in Leihmutterschaftsverfahren durchführen, wird sie keine eigenen Eizellen zur Verfügung stellen können, da sie keine genetische Verbindung zum Kind haben darf.

Die Leihmutter wird nach der Geburt des Babys, was eine große Verantwortung ihrerseits mit sich bringt, bis zum Zeitpunkt der Adoption durch die Wunscheltern automatisch als juristische Mutter anerkannt.

In Belgien gibt es keine Agenturen für die Auswahl von Leihmüttern. Tatsächlich ist die kommerzielle Leihmutterschaft verboten.

Leihmütter sind in der Regel Familienmitglieder oder enge Freunde. Wie Wunscheltern müssen auch Leihmütter einer psychologischen Betreuung unterzogen werden.

Wie kann man einen Leihmutterschaftsprozess starten?

In jedem Fall wird den anfragenden Paaren empfohlen, sich mit einem Familienanwalt zu treffen, bevor sie in das Kinderwunschzentrum gehen.

Medizinische und psychologische Tests sind streng und wirken wie ein medizinischer Filter. Die durchschnittliche Dauer des Prozesses beträgt etwa sechs Monate.

Die verschiedenen Parteien treffen sich mit allen Spezialisten des medizinischen Teams: Gynäkologe, Psychologe, etc. Diese Fachleute empfangen die absichtlichen Eltern, dann die Eltern mit der Leihmutter (und ihrem Ehepartner, wenn sie einen hat). Müssen darüber hinaus Gameten gespendet werden, werden weitere Gespräche mit der Spenderin vereinbart.

Diese Gespräche bieten Gelegenheit, alle Aspekte der Leihmutterschaft anzusprechen- rechtlich, medizinisch, ethisch und psychologisch. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sich jede Partei der Folgen seines Handelns voll bewusst ist.

Im Anschluss genehmigen das Team und die Ethikkommission des Fertilitätszentrums die Anwendung der Behandlung oder lehnen sie ab.

Einige Zahlen

Seit den 90er Jahren wurden in Belgien aufgrund der sehr strengen Zugangsbedingungen nur noch wenige Leihmutterschaften durchgeführt.

Ein Drittel der anfragenden Paare tritt nach dem ersten Termin mit einem Anwalt vom Prozess zurück. Unter Paaren, die angesichts der komplizierten rechtlichen, medizinischen und psychologischen Verfahren entmutigt waren und Ansprüche zurückwiesen, gab es 2017 insgesamt nicht mehr als 150-200 Fälle.

Im Durchschnitt wird die Hälfte der Anträge abgelehnt.

Im Zentrum von Brüssel wurden in 15 Jahren 52 Paare aufgenommen und nur 19 Babys geboren. In Gent kommen jedes Jahr nicht mehr als 5 bis 10 Kinder mit dieser Reproduktionsmethode zu Welt.

Trotz der Eröffnung dieses Regenbogenzentrums im Jahr 2011 hat bisher noch kein schwules Paar einen Leihmutterschaftsprozess begonnen.

Für Sie empfohlen

Wenn Sie daran denken, einen Leihmutterschaftsprozess zu starten, empfehlen wir Ihnen, nach einem Land mit gesetzlichen Garantien zu suchen, wie sie im folgenden Artikel beschrieben sind: Welches Land eignet sich für Leihmutterschaft?

Eine weitere Alternative zur Leihmutterschaft, um Eltern zu werden, ist die Adoption, sowohl national als auch international. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, empfehlen wir Ihnen, hier weiterzulesen: Wie kann man ein Kind adoptieren?

Wir bemühen uns, Ihnen Informationen von höchster Qualität zu liefern.

🙏 Bitte teilen Sie diesen Artikel, wenn er Ihnen gefallen hat. 💜💜 Helfen Sie uns, weiterzumachen!