Im Falle von unverheirateten Frauen, die nach Russland kommen, um ein Kind durch Leihmutterschaft zu bekommen, ist es nicht möglich, die Kindschaft entweder durch Gerichtsurteil (in diesem Land gibt es keinen Vaterschaftsprozess) oder durch Adoption des Kindes des Ehepartners fortzusetzen, da es keinen Ehepartner gibt, der die männliche genetische Last eingebracht hat.
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