Nein, der Leihmutterschaftsvertrag bestimmt nicht die Kindschaft. Es ist ein Dokument, das bestehende Vereinbarungen und Bedingungen beweist; stellt jedoch nicht fest, dass die Wunscheltern die rechtlichen Eltern des Babys sein werden. Für die Bestimmung der Vaterschaft sind die spezifischen Richtlinien des Landes oder Staates, in dem die Leihmutterschaft durchgeführt wurde, zu befolgen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
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