Der Leihmutterschaftsvertrag gilt nicht vor den niederländischen Gerichten im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Absichtseltern und der Leihmutter. Es gibt keine Gesetzgebung, die die Leihmutter verpflichtet, sich vom Baby zu trennen, wenn sie es behalten möchte. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass sich die Wunscheltern tatsächlich um das Neugeborene kümmern werden.
Die Vereinbarung, die beide Parteien unterzeichnen müssen, dient jedoch dazu, die Standpunkte der anderen Parteien angesichts unvorhergesehener Umstände zu klären und den Adoptionsprozess zu beschleunigen. In diesem Sinne ist der Vertrag zwar nicht bindend, aber vergleichbar mit einem rechtsgültigen Vertrag.
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