In den Vereinigten Staaten und Kanada erhalten Wunscheltern ein Gerichtsurteil, das bestimmt, dass sie und nicht die Leihmutter die rechtlichen Eltern des Kindes sind. Dieses Urteil wird vor der Geburt verkündet, in der Regel in den ersten Monaten der Schwangerschaft.
In Griechenland muss ein Richter die Erlaubnis erteilen, dass die Embryonen eines Paares in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen werden
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