Nein, da eine grundlegende Anforderung des israelischen Rechts darin besteht, dass Absichtseltern gewöhnliche Einwohner des Landes sein müssen.
Daher wird Israel für den Reproduktionstourismus nicht empfohlen, da sie Auswärtige nie als Kandidaten für eine solche Behandlung akzeptiert würden. Darüber hinaus ist es eine Grundvoraussetzung, dass alle Beteiligten (Wunscheltern und Leihmutter) die gleiche Religion bekennen, um Konflikte aus religiösen Gründen zu vermeiden.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in Israel: Gesetzgebung, Bedingungen und Anerkennung ( 8).