Der Gesetzgeber gewährt Frauen, die ein Kind auf die Welt gebracht haben, Mutterschutz.
Mutterschutz ist im EU-Recht fest an Schwangerschaft und Entbindung geknüpft. Daher haben logischerweise Leihmütter nach geltendem Recht keinen Anspruch darauf.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Wie läuft eine Leihmutterschaft ab? ( 10).