Ja, aber in den meisten Ländern ist die Geschlechtsauswahl nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt, d.h. um eine schwere Krankheit bei den Nachkommen zu verhindern. In einigen Ländern (z.B. den Vereinigten Staaten) ist jedoch eine nicht-therapeutische Geschlechtsauswahl erlaubt, sowohl bei eigenen IVF-Behandlungen als auch bei Leihmutterschaft.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Reproduktionsmethoden in der Leihmutterschaft ( 15).

Andrea Rodrigo
Abschluss in Biotechnologie von der Polytechnischen Universität Valencia (UPV) mit Master-Abschluss in Biotechnologie der assistierten menschlichen Reproduktion, unterrichtet von der Universität Valencia in Zusammenarbeit mit dem Valencianischen Institut für Unfruchtbarkeit (IVI). Postgraduierte Expertin für medizinische Genetik.