Absichtseltern sollten warten, bis die rechtlichen Eltern (die Leihmutter und ihr Mann) ihre elterliche Verantwortung aufgegeben haben. Die Übertragung von Elternrechten ist jedoch kein einfaches Verfahren.
Im Allgemeinen, wenn es den rechtlichen Eltern eines Kindes gelingt, dass ein Gericht ihren Verzicht und die Abtretung ihrer Rechte an dem Kind anerkennt, wird die Vormundschaft der mit diesen Fällen befassten Institution übertragen.
In den bisher aufgetretenen Fällen der Leihmutterschaft wurde die Vormundschaft immer den Absichtseltern zugeschrieben. Nach einem Jahr als Vormund des Babys können die Wunscheltern das Adoptionsverfahren einleiten.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in den Niederlanden: Wie ist die Rechtslage? ( 9).