Ja, das in Kanada gefällte Gerichtsurteil, dass die Wunscheltern die rechtlichen Eltern des Kindes sind, wird in Deutschland anerkannt. Voraussetzung ist, dass mindestens eines der beiden Elternteile genetisch mit dem Kind verwandt ist.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in Kanada: Gesetzgebung und Kosten ( 10).