Leihmutterschaft in Frankreich: Welche Einschränkungen verhängt das Gesetz?

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 06/09/2019

Leihmutterschaft ist in Frankreich nicht legal. Sie wird nicht als assistierte Reproduktionstechnik anerkannt und ist strengstens verboten. Das Gesetz gibt keinen Anlass zu Unklarheiten: Die Suche nach einer Leihmutter unterliegt strafrechtlichen Sanktionen.

Sie ist jedoch eine Praxis, die eine soziale Debatte auslöst, die schwer zu ignorieren ist. Tatsächlich werden viele Kinder in Frankreich illegal ausgetragen, während immer mehr Kinder durch den Fortpflanzungstourismus im Ausland geboren werden.

Das französische Recht zur Leihmutterschaft

In Frankreich ist die Leihmutterschaft illegal und wird sehr streng reguliert- egal ob es sich um die partielle, komplette, altruistische oder kommerzielle Form handelt.

Artikel 16-7 des französischen Zivilgesetzbuches legt die Nichtigkeit eines zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter abgeschlossenen Leihmuttervertrages fest:

Jede Vereinbarung über Fortpflanzung oder Leihmutterschaft ist null und nichtig.

Dies bedeutet, dass sie in keinem Fall als Grundlage für die Adoption des Ersatzkindes dienen kann. Sie könnte sogar als Aufforderung zur Vernachlässigung angesehen werden (strafbar mit 6 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 7.500 Euro).

Gesetzlich vorgeschriebene Sanktionen

Das französische Strafgesetzbuch sieht keine besondere Sanktion für Leihmutterschaft vor. Artikel 227-13 bestraft jedoch Fälle von freiwilliger Leihmutterschaft, Simulation oder Verschleierung von Daten, die die Integrität des Familienstandes eines Kindes beeinträchtigen würden.

Nach diesem Artikel ist die Leihmutterschaft gesetzlich strafbar, da sie die juristische Mutter als eine andere Person als die gebärende Frau betrachtet. Dies steht im Widerspruch zum Prinzip des mater semper certa est, das in Frankreich noch immer in Kraft ist.

Aus der Sicht des französischen Rechts bedeutet dies, eine Geburt (die der Leihmutter) zu verbergen, um eine andere (die der Wunschmutter) vorzutäuschen. Dies stellt eine Straftat dar, die mit drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 45.000 Euro bestraft wird. Diese Sanktionen können angewendet werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine solche Absicht besteht.

Im Gegenzug macht es Artikel 227-12 zu einer Straftat, als Vermittler zwischen einer Person oder einem Paar, das ein Kind haben möchte, und einer Frau, die bereit ist, ein Kind zu bekommen, zu handeln. Diese Bestimmung betrifft Einzelpersonen, aber auch Agenturen und Klinikpersonal.

Dieser Gesetzesverstoß wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro geahndet. Treten die Tatsachen jedoch mit Gewinnabsicht auf oder werden zur Gewohnheit, werden die Strafen verdoppelt. Die Anwendung von Techniken der assistierten Reproduktion, die vom Gesundheitsgesetzbuch nicht anerkannt oder zugelassen sind (einschließlich Leihmutterschaft), wird nach Artikel 511-24 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Geldstrafe von 75.000 Euro bedroht.

Die französischen Rechtsvorschriften sind für Fachleute im medizinischen Bereich strenger als für Wunscheltern oder Leihmütter.

Warum ist eine Leihmutterschaft in Frankreich verboten?

Im Gegensatz zu anderen Ländern hängt die Situation der Leihmutterschaft eher von Rechtstexten zur Bioethik als von medizinisch unterstützten Reproduktionstechniken ab. Daher dient das Vorgehen Frankreichs in diesem Sinne eher zum Schutz von Grundprinzipien der Bioethik als zur Regelung der Techniken der assistierten Reproduktion.

Das Bioethikgesetz von 1994 bestätigte und verstärkte die 1991 vom Kassationsgericht, der höchsten Rechtsbehörde des Landes, definierte Rechtsprechung:

Die Vereinbarung, mit der sich eine Frau verpflichtet, ein Kind zu empfangen und zu gebären, um es bei der Geburt aufzugeben, verstößt sowohl gegen den Grundsatz der öffentlichen Ordnung der Nichtverfügbarkeit des menschlichen Körpers als auch gegen den Grundsatz der Nichtverfügbarkeit des Personenstatus.

Kurz gesagt, die Leihmutterschaft wird ethisch und rechtlich auf der Grundlage von zwei Klauseln über die öffentliche Ordnung verurteilt:

  • Der menschliche Körper kann nicht Gegenstand eines privaten Vertrages sein (Artikel 16-1 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
  • Die Rechtsstellung einer Person kann nicht Gegenstand eines privaten Vertrages sein (Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Leihmutterschaft und Fortpflanzungstourismus

Da es in Frankreich keine legale Möglichkeit gibt, auf Leihmutterschaft zurückzugreifen, beschließen die meisten Wunscheltern, das Land zu diesem Zweck zu verlassen. Sie wählen Länder, an denen diese Reproduktionstechnik von einer günstigen Gesetzgebung profitiert.

Dank eines von französischen Bürgern durchgeführten Leihmutterschaftsverfahren werden laut verschiedenen statistischen Berichten jedes Jahr zwischen 150 und 200 Kinder im Ausland geboren.

Nur ein kleiner Teil dieser Wunschväter und Mütter hat es schwer, mit ihren Neugeborenen nach Frankreich zurückzukehren und die rechtliche Anerkennung ihres Elternstatus zu erlangen.

Gemäß Artikel 47 des französischen Zivilgesetzbuches gilt jede im Ausland ausgestellte Zivilstandsbescheinigung als gültig, es sei denn, es liegen Beweise für ihre Unregelmäßigkeit vor oder die angegebenen Tatsachen entsprechen nicht der Realität.

Die ausländische Geburtsurkunde des Babys, das durch Leihmutterschaft außerhalb Frankreichs geboren wurde, muss von den zuständigen französischen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden und bestätigt damit seine rechtliche und zivilrechtliche Konformität.

Frankreich genehmigt Urteile ausländischer Gerichte, sofern ihre Vollstreckung nicht folgendes bedeutet:

  • Fehlende indirekte Zuständigkeit des ausländischen Richters
  • Ein Gesetzesmissbrauch
  • Ein Verfahren gegen die öffentliche Ordnung

Auf der Grundlage dieser Kriterien gilt in Frankreich ein im Ausland abgeschlossener Leihmutterschaftsvertrag noch immer als null und nichtig, während die Vaterschaft als gültig anerkannt wird.

Frankreich vom EGMR verurteilt

Frankreich wurde bereits fünfmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, weil es sich geweigert hat, die Vaterschaft mehrerer Kinder anzuerkennen, die durch Leihmutterschaft im Ausland geboren wurden.

Das Kassationsgericht hatte sich zum ersten Mal geweigert, die Zeugnisse der Kinder zweier Paare, der Mennessons undder Labassées, die in den Vereinigten Staaten durch Leihmutterschaft geboren wurden, in den französischen Zivilstand zu übertragen. Sie vertrat die Auffassung, dass sie gegen die Grundprinzipien des französischen Rechts und gegen die öffentliche Ordnung verstoßt.

Im Jahr 2014 entschied der EGMR zugunsten der Familien und vertrat die Ansicht, dass die Ablehnung des Kassationsgerichts die Identität und Privatsphäre von Minderjährigen verletzt habe.

Eine ähnliche Situation ereignete sich 2016 bei den Fällen Bouvet und Foulon, bei denen Kinder in Indien geboren wurden. Im Jahr 2017 kehrte die Situation zurück, diesmal bei Zwillingen, die 2010 in der Ukraine geboren wurden. Seit dem 3. Juli 2015 hat das Kassationsgericht seine Rechtsprechung geändert: Seitdem verpflichtet es die Verwaltung, die Geburtsurkunden eines im Ausland geborenen Kindes in die Zivilstandsregister einzutragen, sofern diese keine Unregelmäßigkeiten oder Fälschungen enthalten und die angegebenen Tatsachen der Realität entsprechen.

Debatten rund um die Leihmutterschaft

Es herrscht kein Konsens über die Leihmutterschaft. Tatsache ist jedoch, dass Kinder illegal oder im Ausland mithilfe dieser Methode geboren werden, was diese Behandlung zu einem strittigen Thema macht. In den Medien wechseln sich Nachrichten über Problemfälle, Petitionen aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen und politische Debatten über die Notwendigkeit einer Gesetzesrevision ab.

Eine große Zahl von Menschen, die sich mit dem Sektor beschäftigt haben, reagieren zum Schutz der Menschenwürde gegen die Leihmutterschaft, die sie als Kommerzialisierung von Minderjährigen und des weiblichen Körpers anprangern.

Laut einer Umfrage, die 2014 auf Antrag der ADFH (Association des familles homoparentales, einer Vereinigung zur Förderung der Rechte neuer Familienmodelle und der Gleichstellung aller Kinder, unabhängig von ihrer Empfängnisform) durchgeführt wurde, haben sich 55 % der Franzosen für die Leihmutterschaft ausgesprochen, sofern sie in einem kontrollierten und regulierten Rahmen durchgeführt wird.

Diese Technik wird jedoch von einigen Verteidigern der traditionellen Familie, wie dem Kollektiv La Manif Pour Tous, völlig abgelehnt. Letztere hat ebenfalls 2014 eine weitere Umfrage in Auftrag gegeben, aus der hervorgeht, dass 56% der Franzosen gegen die Regulierung dieser Praxis sind.

Die Unterschiede zwischen den von den Befürwortern der Leihmutterschaft und den von ihren Kritikern angekündigten Zahlen unterstreichen die aktuelle Debatte, die die Gesellschaft spaltet. Im Moment ist es unwahrscheinlich, dass die Methode in Frankreich legalisiert wird, da die Mehrheit der politischen Klasse dagegen ist.

Fragen die Nutzer stellten

Können Französen in Frankreich eine Leihmutter finden?

durch Natalia Alvarez (projektmanagerin von babygest).

Die Suche und der Versuch, eine Frau davon zu überzeugen, ein Kind für andere zu bekommen, ist in Frankreich illegal und kann als Aufforderung zur Vernachlässigung sanktioniert werden.

Der erste Absatz von Artikel 227-12 des Strafgesetzbuches besagt, dass:

Es gibt Foren im Internet, in denen sich Frauen als Leihmütter anbieten. Wie ist das möglich?

durch Natalia Alvarez (projektmanagerin von babygest).

Diese Anzeigen sind nicht legal. Es stimmt, dass es Websites gibt, auf denen Frauen ihre Dienste anbieten, damit andere Menschen ein Kind bekommen können. In mehreren Internetportalen kündigen einige Schwangere ihre Verfügbarkeit in den Foren an. Im Allgemeinen erlaubt es die Richtlinie der Website jedoch nicht, und das Moderationsteam unterdrückt diese Anzeigen, wenn es sie erkennt.

Wenn in Frankreich mit einer dieser Frauen als Schwangere illegal eine Leihmutterschaft durchgeführt wird, werden die Absichtseltern versuchen, das Kind als ihr eigenes zu registrieren, ohne es zu erwähnen, was das Gesetz als eine Fälschung des Zivilstands eines Kindes betrachtet.

Welche Länder können Franzosen nutzen, um eine Leihmutterschaft durchzuführen?

durch Natalia Alvarez (projektmanagerin von babygest).

Es ist vorzuziehen, ein Reiseziel zu wählen, das eine für die Leihmutterschaft günstige gesetzliche Regelung hat und Ausländern den Zugang ermöglicht. Dies ist beispielsweise bei den Vereinigten Staaten, Kanada, der Ukraine, Griechenland oder Georgien der Fall.

Jede hat jedoch ihre eigenen Regeln, die die Praxis der Leihmutterschaft nicht immer unter den gleichen Bedingungen zulassen (akzeptierte Familienmodelle, uneigennützige oder kommerzielle Formen, autorisierte oder nicht autorisierte Gametenspenden usw.). Deshalb ist es wichtig, sich vor dem ersten Schritt detailliert zu informieren.

Können französische Schwule oder Alleinstehende eine Familie durch Leihmutterschaft gründen?

durch Natalia Alvarez (projektmanagerin von babygest).

Seit dem Gesetz vom 17. Mai 2013 über die homosexuelle Ehe (loi sur le mariage pour tous) ist Frankreich das neunte europäische Land und das vierzehnte weltweit, das die gleichgeschlechtliche Ehe genehmigt. Das bedeutet, dass schwule und lesbische Paare jetzt adoptieren können, da die Adoption für Ehepaare erlaubt ist.

Wenn sie also eine Leihmutter im Ausland einsetzen, wird der werdende Vater, der sein Sperma beigetragen hat, als biologischer Vater anerkannt und der andere leitet ein Adoptionsverfahren für das Kind seines Partners ein, sofern er verheiratet ist. So sind in Frankreich männliche Mehrelternfamilien möglich, wenn der Leihmutterschaftsprozess im Ausland stattfindet. Wenn er ein Single ist, wird er der biologische Vater einer Einelternfamilie sein.

Für lesbische oder alleinstehende Frauen bietet das Verfahren keine Garantie, denn sie gebären nicht: Sie können in Frankreich nicht als biologische Mütter anerkannt werden.

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Wie im Artikel erwähnt wurde, ist die Leihmutterschaft in Frankreich verboten. Wenn Sie wissen möchten, welche Länder die Leihmutterschaft erlauben, haben wir diesen Artikel für Sie: In welchen Ländern ist Leihmutterschaft erlaubt?

Wenn Sie nicht wissen, welches Land für Sie das richtige ist, lesen Sie hier weiter: Wie wähle ich das richtige Land aus?

Um ein solches Elternprojekt zu starten, ist es wichtig, über jede einzelne Phase im Prozess Bescheid zu wissen. Dieser Artikel wird Ihnen dabei helfen: Schritt für Schritt zur Leihmutterschaft.

In der Leihmutterschaft treffen viele Fachleute aufeinander. Von Agenturen über Anwälte - jeder einzelne wird Ihnen dabei behilflich sein, mit Ihrem Kind im Arm nach Hause zurückzukehren. Wenn Sie mehr über die Rolle jeder Fachkraft wissen wollen, lesen Sie hier weiter: Fachleute und ihre Rolle in der Leihmutterschaft.

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Literaturverzeichnis