Die verschiedenen Urteile des EGMR haben Frankreich gezwungen, die Eintragung von Kindern, die durch Leihmutterschaft im Ausland geboren wurden, in französische Zivilstandsregister zu akzeptieren.
Das Kassationsgericht, die oberste Rechtsinstanz des Landes, hat am 3. Juli 2015 die Verpflichtung der Verwaltung zur Abschrift der im Ausland ansässigen Zertifikate bestätigt, wodurch sich die Rechtsprechung weiterentwickelt.
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