In Frankreich ist Leihmutterschaft illegal und unterliegt strafrechtlichen Sanktionen.
Artikel 16-7 des Bürgerlichen Gesetzbuches hebt jeden Leihmuttervertrag zwischen der Leihmutter und den Absichtseltern auf.
Die juristische Mutter ist diejenige, die gebärt. Daher kann ein Vertrag mit einer Vereinbarung zur Aufgabe des Kindes gleichgesetzt werden, die nach Artikel 227-12 des Strafgesetzbuches strafbar ist.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in Frankreich: Welche Einschränkungen verhängt das Gesetz? ( 12).
durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 06/09/2019