Jeder Vertrag in der Leihmutterschaft ist null und nichtig in Frankreich

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 06/09/2019

In Frankreich ist Leihmutterschaft illegal und unterliegt strafrechtlichen Sanktionen.

Artikel 16-7 des Bürgerlichen Gesetzbuches hebt jeden Leihmuttervertrag zwischen der Leihmutter und den Absichtseltern auf.

Die juristische Mutter ist diejenige, die gebärt. Daher kann ein Vertrag mit einer Vereinbarung zur Aufgabe des Kindes gleichgesetzt werden, die nach Artikel 227-12 des Strafgesetzbuches strafbar ist.

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