Bei der Inanspruchnahme einer Samen- oder Eizellspende ist es notwendig, die entsprechende Gesetzgebung des Landes, in dem sie durchgeführt werden soll, zu prüfen, da jedes Land spezielle Anforderungen vorsieht.
In Bezug auf Anonymität sieht der deutsche Gesetzgeber vor, dass das Kind bei einer Samenspende später bei Erreichung der Volljährigkeit die Daten seines biologischen Erzeugers einsehen darf. Die Eizellenspende hingegen ist in Deutschland illegal und wird daher nicht durchgeführt.
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