Nachdem das Baby geboren wurde, kehren die Eltern nach Deutschland zurück um ihr Kind im Standesamt eintragen zu lassen.
Sie legen dabei ein Gerichtsurteil vor, das die Vaterschaft bestimmt; somit wird das Kind direkt eingetragen.
Wer über kein gerichtliches Urteil verfügt, kann Probleme bei der Eintragung bekommen, diese wird unter Umständen verweigert. Deshalb müssen Wunscheltern auf andere Methoden zurückgreifen um sich die Elternschaft anerkennen zu lassen. Das kann durch einen Beleg über die biologische Abstammung des Kindes zum Vater oder durch ein gemeinsames Adoptionsverfahren erfolgen.
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