In Deutschland ist die Geschlechtsauswahl nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt, das heißt, um die Geburt von Kindern mit schweren Erbkrankheiten zu vermeiden.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Geschlechtsselektion: Kann ich in Deutschland das Geschlecht aussuchen? ( 8).
durch Andrea Rodrigo (embryologin), Dr. Joel G. Brasch (gynäkologe) Und Romina Packan (babygest staff).
Letzte Aktualisierung: 15/04/2019