Alles über Adoption, Fruchtbarkeitsprobleme und Leihmutterschaft
Geschlechtsauswahl zu therapeutischen Zwecken
0
0

Geschlechtsauswahl zu therapeutischen Zwecken

In Deutschland ist die Geschlechtsauswahl nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt, das heißt, um die Geburt von Kindern mit schweren Erbkrankheiten zu vermeiden.

Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: ( 8).
durch (embryologin), (gynäkologe) Und (babygest staff).
Letzte Aktualisierung: 15/04/2019