Die Leihmutterschaft ist in Deutschland gesetzlich verboten.
Verträge zwischen Bestelleltern und Leiheltern sind daher unwirksam und begründen keine Elternschaft. Die Mutter ist daher laut Gesetz diejenige, die das Kind zur Welt bringt, d.h. die Leihmutter. Diese kann die Mutterschaft nicht auf Dritte übertragen.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Wie ist die gesetzliche Lage in der Leihmutterschaft? ( 14).
durch Romina Packan (babygest staff) Und Sara Salgado (embryologin).
Letzte Aktualisierung: 25/03/2019