Guatemala hat weder ein allgemeines Gesetz zur Reproduktionsmedizin, noch wird die Leihmutterschaft gesetzlich verankert. Mit Leihmutterschaft ist der Prozess gemeint, in der eine Frau ihre Gebärfähigkeit „verleiht“ und sich dabei den Embryo einer anderen Person oder eines Paares übertragen lässt.
In Guatemala wird die Leihmutterschaft weder gesetzlich verankert noch verboten. Daher besteht eine große Verletzbarkeit aller am Prozess beteilligten Parteien.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
Rechtliche Grauzone in der Leihmutterschaft
Wie gesetzlich festgelegt, ist die gebärende Frau die Mutter des Kindes. Falls diese verheiratet ist, wird die Vaterschaft direkt ihrem Ehemann zugewiesen.
Aus diesem Grund räumt das Bürgerliche Gesetzbuch ein, dass die Eltern die Leihmutter und ihr Mann sind und nicht die Wunscheltern.
Gesetzesmissbrauch
Auch wenn es keine Beweise gibt, ist es doch ein offenes Geheimnis, dass die Leihmutter und die Wunscheltern mündlich vereinbaren, nach der Geburt des Babys, das natürlich und nicht mithilfe einer Reproduktionshandlung gezeugt wurde, dieses unter dem Namen der Wunscheltern eintragen lassen.
Diese Handlungsweise gilt als Verbrechen. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, diese rechtswidrigen Betrugsfälle zu identifizieren, da es keine strenge und wirksame Kontrolle zur Registrierung von Neugeborenen gibt. Aus diesem Grund ist es für Guatemala notwendig, die Kontrolle in den Krankenhäusern zu verbessern, um zu verhindern, dass Neugeborene von solchen registriert werden, die nicht ihre biologischen Eltern sind.
In diesem Fall ist die Leihmutter in der Regel bereits schwanger, wenn sie den Prozess in Absprache mit den Wunscheltern einleitet, die für die durch Schwangerschaft und Geburt entstandenen Kosten aufkommen müssen.
Verbot der direkten Adoption
Eine andere Sache, die in Guatemala passiert ist, dass die Wunscheltern das Kind bei Übergabe durch die Leihmutter und deren Ehemann adoptieren konnten. Bis zur Verabschiedung des Dekrets 77/2007 erforderten die Adoptionsverfahren in Guatemala keine besonderen Anforderungen und wurden von einem Notar ohne besondere staatliche Kontrolle durchgeführt.
Mit dem Erlass dieser Verordnung 77/2007 ist jedoch die direkte Adoptionverboten. Das Endziel dieser Verordnung ist es, das Wohl des Kindes zu gewährleisten und die Transparenz des Adoptionsprozesses zu gewährleisten.
Gemäß dieser neuen Verordnung kann die Leihmutter das Baby nicht zugunsten der Wunscheltern abgeben und auch nicht genau einschätzen, wer ihr Baby adoptieren wird. Obwohl in geringerem Ausmaß als vor der Verabschiedung des Gesetzes 77/2007, gibt es immer noch Fälle von unrechtmäßiger Adoption.
Die Leihmutterschaft ist die irreführendste und am schlechtesten informierte Behandlung im Bereich der assistierten Reproduktion. Ein grundlegender Aspekt bei der Auswahl einer Klinik und einer Agentur für eine Leihmutterschaftsbehandlung ist daher Transparenz.
Die genetische Belastung bereitstellen
Eine weitere Möglichkeit, wie Wunscheltern die Kindschaft des Babys erlangen, ist die Bereitstellung des Erbmaterials.
Führt der Absichtsvater die Schwangerschaft der Leihmutter herbei (sei es durch künstliche Befruchtung oder auf natürliche Weise), kann nach der Geburt des Kindes der Wunschvater auf Grundlage seiner Genetischen Belastung die Vaterschaft für sich beanspruchen. Nach der Genehmigung der Vaterschaft wird die Absichtsmutter in der Lage sein, die Adoption gemäß der in der Verordnung 77/2007 festgelegten Verordnung durchzuführen.
Wir betonen jedoch, dass dies keine sichere Vorgehensweise ist und wird der rechtlichen Grauzone rund um die Leihmutterschaft geschuldet.
Außerdem besteht auch die Möglichkeit, einen mit Eizellen und Sperma erzeugten Embryo der zukünftigen Eltern auf die Leihmutter zu übertragen.
Ungeachtet dessen kann die Leihmutterschaft als solches durch das Gesetz gegen sexuelle Belästigung, Ausbeutung und Menschenhandel bestraft werden, welches zahlreiche Straftaten regelt, um Minderjährige vor Ausbeutung zu schützen, wie z.B. die Tatsache, dass eine Frau durch die Abgabe des Babys an eine andere Person (wirtschaftlich oder anderweitig) Gewinn erzielt.
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Wie in diesem Artikel erwähnt, ist Guatemala kein sicheres Land für einen Leihmutterschaftsprozess. Man sollte sich am besten zuerst darüber informieren, welches Land dieses Thema rechtlich regelt und wie. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, klicken Sie hier: Leihmutterschaft auf internationaler Ebene.
Detaillierte Informationen über die Schritte des Prozesses erhalten Sie auch im folgenden Artikel: Wie funktioniert Leihmutterschaft?
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Literaturverzeichnis
Nationaler Adoptionskongress (Consejo Nacional de Adopciones, CNA). Adoptionsgesetz Nummer 77/2007 (Ley de adopciones Decreto Número 77/2007) (Link)