Auslandsadoption: Auswahl des Herkunftslandes und Anforderungen

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 30/09/2019

In den letzten Jahren hat die Zahl der adoptierten Kinder drastisch abgenommen. Das liegt einerseits an der immer fortschrittlicheren Reproduktionsmedizin und andererseits an den bürokratischen Hürden einer Adoption, die bei einer Auslandsadoption sogar noch schwieriger zu überwinden sind. Zudem kommen noch die hohen Kosten einer Adoption im Ausland- Es fallen Gebühren für Vermittlungsstellen an, sowie Flug und Aufenthaltskosten.

Nichtsdestotrotz gibt es noch kinderlose Paare, die bereit sind, einem Kind aus einem anderen Kulturkreis ein neues Zuhause zu geben und die über die notwendigen finanziellen und emotionalen Kapazitäten verfügen.

Anforderungen für eine Adoption

Die Anforderungen für eine Auslandsadoption sind dieselben wie bei einer Inlandsadoption und werden in den §§1-13 AdVermiG geregelt:

  • Mindestalter: Bei Einzelpersonen liegt das Mindestalter bei 25, bei Ehepaaren muss ein Elternteil mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Höchstalter: Auch wenn es kein Höchstalter gibt, empfiehlt es sich einen Alterabstand von maximal 40 Jahren einzuhalten.
  • Außerdem ist ein Eignungsnachweis ist bei einer Adoption vorzulegen

Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass das Herkunftsland des Kindes seine eigenen Anforderungen stellt die von den Bewerbern erfüllt werden müssen. Es gibt demnach zum Beispiel Länder, die eine Ehe voraussetzen.

Auslandsadoption Schritt für Schritt

Der bürokratische Aufwand bei einer Auslandsadoption ist ziemlich hoch, sie fängt im Bundesland der Adoptiveltern an und hört im Herkunftsland auf, welches einen gerichtlichen Beschluss aussprechen muss, um die Adoption zu genehmigen.

Wir gehen nun im Detail näher auf die Schritte ein, die Bewerber bei einer Auslandsadoption einhalten müssen:

Vorlage der Bewerbung

Genauso wie bei einer Inlandsadoption müssen Bewerber eine Vielzahl von Dokumenten und Nachweisen gemeinsam mit der Bewerbung einreichen, die wir hier aufzählen:

  • Lebenslauf
  • Einkommensnachweise
  • Ärztliches Attest
  • Heiratsurkunde
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Eignungsprüfung bestehen

Als erstes lassen sich die Bewerber in einer der Auslandsvermittlungsstellen beraten. Nach einem oder mehreren Beratungsgesprächen bekommen diese einen Fragebogen ausgehändigt.

Für den weiteren Adoptionsprozess ist die Teilnahme an einem Seminar oder Gespräch notwendig, an welchen auch andere Auslandsadoptiveltern oder Fachkräfte teilnehmen. Im Anschluss für die Auslandsvermittlungsstelle selbst oder das örtliche Jugendamt eine Eignungsprüfung durch.

Folgende Aspekte werden dabei geprüft:

  • Motive für eine Auslandsadoption
  • Einkommensverhältnisse
  • Fragen zu Alter und Gesundheit
  • Familienverhältnisse

Somit soll geprüft werden, ob das zu adoptierende Kind in die Familie passt und sichergestellt werden, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird.

Im Anschluss wird eine psychosoziale Studie darüber erstellt. Dieser Elterneignungsbericht, auch home study, Sozialbericht, oder Adoptionseignungsbericht, wird übersetzt und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Herkunftsland auswählen

Vor der Eignungsprüfung müssen sich die Adoptiveltern das Herkunftsland des Kindes aussuchen, da sich die psychosoziale Studie an die Anforderungen der Gesetzgebung des Herkunftslandes richtet.

Daher können die Adoptiveltern nicht mehr das Herkunftsland des Kindes wechseln, wenn die Eignungsprüfung abgeschlossen ist.

Die Wahl des Herkunftslandes ist daher eine sehr wichtige Entscheidung, bei der es notwendig ist, mehrere Aspekte zu bewerten, wie die Kultur des Landes, die gesprochene Sprache, die spezifischen Anforderungen an die Adoption, die körperlichen Merkmale, die das Kind haben wird, die Wartezeit, die Kosten der Verarbeitung, die Anzahl der Reisen in das Land und so weiter.

Um eine Entscheidung zu treffen, erhalten die Adoptierenden Informationen und Empfehlungen von den Fachleuten im Seminar, das im vorherigen Abschnitt erwähnt wurde.

China, das in den letzten Jahrzehnten eines der wichtigsten Herkunftsländer von Adoptivkindern gewesen ist, hat die Anforderungen an die Adoption verschärft. Derzeit verlangen sie unter anderem den Body-Mass-Index der Adoptiveltern und einen gewissen Bildungsstand. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der adoptierbaren Kinder stark zurückgegangen ist, da sich das Land nun in einer besseren wirtschaftlichen Situation befindet.

Bearbeitungsprozess

Nachdem die Eltern das Herkunftsland ausgewählt und die Eignungsprüfung bestanden haben, wird die Bewerbung bearbeitet. Den ausländischen Behörden wird ein Kind gemeldet, für das die Bewerber passen. Das kann einige Jahre in Anspruch nehmen, da in fast allen Staaten zuerst die Möglichkeit einer Inlandsadoption geprüft werden muss.

Adoptionsvorschlag

Nachdem die Vermittlungsstelle alle erforderlichen Unterlagen inkl. Home Study Report an die ausländische Vermittlungsstelle eingereicht hat, trifft der Kindervorschlag ein und die Vermittlungsstelle bespricht den Kindervorschlag ausführlich mit den zukünftigen Adoptiveltern.

Wenn die Adoptiveltern das Kind kennenlernen möchten, wird dies der ausländischen Vermittlungsstelle mitgeteilt. Im Anschluss beginnt das Adoptionsverfahren des Kindes in dessen Herkunftsland.

Reise in das Land

Um das Kind kennenzulernen, reisen die zukünftigen Adoptiveltern in dessen Herkunftsland.

Nachdem sich die Eltern und das Adoptivkind kennengelernt haben, muss eine Justizbehörde, ein Notar oder Verwaltungsbehörde einen Adoptionsbeschluss erlassen. Außerdem muss die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland ein Visum ausstellen, damit das Kind das Land verlassen und mit seinen neuen Eltern nach Deutschland reisen kann.

Rückkehr nach Deutschland

Damit das Adoptivkind nach Deutschland einreisen kann, muss ein Visum in der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Es müssen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen des Ursprungslandes erfüllt werden, sondern eine Genehmigung der Ausländerbehörde im Wohnort der Adoptiveltern eingeholt werden.

Entwicklungsberichte

Praktisch alle Herkunftsländer von Adoptivkindern verlangen Folgeberichte, die regelmäßig verschickt werden müssen. Dabei trägt die Auslandsvermittlungsstelle selbst die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nachberichterstattung und die fristgerechte Weiterleitung der Berichte. Es können jedoch auf Wunsch auch die Adoptiveltern den Bericht selbst erstellen. Dabei schreiben sie nicht nur einen Beitrag über die Entwicklung ihres Kindes, sondern geben auch fachliche Einschätzungen der Auslandsvermittlungsstelle bzw. der örtlichen Auslandsvermittlungsstelle ab.

In diesem Entwicklungsbericht wird die Entwicklung und Anpassung des Kindes an sein neues soziales Umfeld und an seine neue Familie angegeben.

Fragen die Nutzer stellten

Wie hat sich die Lage der Auslandsadoption in den letzten Jahren entwickelt?

durch Zaira Salvador (embryologin).

Die Zahl der adoptierten ausländischen Kindern hat in den letzten Jahren drastisch abgenommen. Während vor 25 Jahren noch 8400 Kinder adoptiert wurden, waren es 2015 nur noch 3800. Darunter waren vor 25 Jahren 4000 Auslandsadoptionen und im Vergleich dazu 2015 nur noch 1000. Grund kann die fortgeschrittene Reproduktionsmedizin dafür sein.

Was kostet eine Auslandsadoption?

durch Zaira Salvador (embryologin).

Je nach Herkunftsland kann eine Auslandsadoption zwischen 12.000 und 20.000€ kosten. Die Gründe sind zum einen Vermittlungsstellen und die Dokumente die eingereicht werden müssen. Außerdem kommen noch Kosten für Flug und Unterkunft dazu.

Die Inlandsadoption ist dagegen kostenfrei.

Wie lange dauert eine Auslandsadoption?

durch Natalia Alvarez (projektmanagerin von babygest).

Je nach Land dauert das Adoptionsverfahren 2-3 Jahre.

Wenn Sie an einer Inlandsadoption interessiert sind, das heißt, ein Kind in Deutschland adoptieren möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: Adoptionsverfahren in Deutschland.

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Literaturverzeichnis

Bundesamt für Justiz: Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern AdvermiG

Broschüre zur Auslandsadoption des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, Baden Württemberg.

[siehe] Bundesamt für Justiz: Fragen zur internationalen Adoption

hier die Antwort des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) am 14.11.2016 in Sachen Auslandsadoption, Landtag Rheinland-Pfalz.

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung: 5., neu bearbeitete Auflage 2006; Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

Fragen die Nutzer stellten: 'Wie hat sich die Lage der Auslandsadoption in den letzten Jahren entwickelt?', 'Was kostet eine Auslandsadoption?' Und 'Wie lange dauert eine Auslandsadoption?'.

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