Leihmutterschaft in Irland: Rechtliche Grauzone?

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 04/09/2019

Obwohl in Irland Methoden der assistierten Reproduktion angewendet werden, gibt es in diesem Land momentan kein spezifisches Gesetz zur Leihmutterschaft und assistierte Reproduktion. Dies ist ein Bereich, der einer sofortigen Regulierung bedarf.

Da es keine Regelung gibt, arbeiten die irischen Kinderwunschkliniken unter der Leitung des Irish Medical Committee.

Die Leihmutterschaft ist nicht weit verbreitet, obwohl es einige Kliniken gibt, die diesen Service ihren Patienten anbieten. Es kann jedoch sein, dass aufgrund der In-vitro-Fertilisation mehrere Fälle von Leihmutterschaften gibt, als bekannt ist.

Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.

Fälle von Leihmutterschaft in Irland

Der erste Fall von Leihmutterschaft in Irland, der von einer bekannten Fertilitätsklinik durchgeführt wurde, löste große Kontroversen über die Anwendung und Regulierung dieser Reproduktionstechnik aus.

Die Klinik beanstandete die vom Institut für Gynäkologie und Geburtshilfe eingereichte Sanktion und das Institut wollte keine Art von Genehmigung erteilen, so dass der Fall in den Händen des Medical Committee of Ireland und des Irish Board of Medicines lag.

Obwohl es keine Regel gibt, die eine Leihmutterschaft ausdrücklich verbietet, hat der Ausschuss für assistierte menschliche Reproduktion des Instituts für Gynäkologie und Geburtshilfe 1999 erklärt, dass die ethischen und rechtlichen Probleme der Leihmutterschaft die potenziellen Vorteile überwiegen.

Im Jahr 2005 veröffentlichte der Ausschuss jedoch einen Bericht zugunsten der Regelung der Leihmutterschaft, obwohl es bisher keine legislativen Maßnahmen gab. Einige der wichtigsten in diesem Bericht genannten Bedingungen sind die folgenden:

  • Ablehnung der kommerziellen Leihmutterschaft, obwohl eine angemessene Zahlung der schwangerschaftsbezogenen Kosten durch zukünftige Eltern unterstützt wird.
  • Die Leihmutter sollte über 18 Jahre alt sein und das Ende des fruchtbaren Alters nicht erreicht haben.
  • Es gibt keine Einschränkungen im Familienstand oder der sexuellen Orientierung der Leihmutter und auch keine Einschränkungen im Wohnort.

Zuweisung der Vaterschaft

Bislang gibt es keine Urteile zu Leihmutterschaftsfällen im In- und Ausland. Es gibt eine Reihe von Verwandtschaftsregeln, die für alle Geburten gelten - unabhängig davon, wie sie stattgefunden haben.

In Irland gilt der leibliche Vater als der biologische Vater. Als jedoch Vaterschaftsrechte an einen Samenspender vergeben wurden, forderten zahlreiche Appelle eine Regelung der Beurteilung der Vaterschaft von Kindern, die durch assistierte Reproduktion geboren wurden.

Viele Fälle beziehen sich auf die Rechte der natürlichen Mutter, aber keiner von ihnen stellt fest, ob diese "natürliche Mutter" die Leihmutter oder die biologische Mutter ist. In der Regel gilt jedoch die gebärende Frau als die juristische Mutter.

Der Ausschuss besteht nicht darauf, den unverbindlichen Charakter von Leihmutterschaftsverträgen zu ändern, sondern zieht es vor, die Folgen der Leihmutterschaft durch eine Änderung der Vaterschaftsregeln zu behandeln, d.h. durch eine Änderung des allgemeinen Grundsatzes, dass ein Erwachsener nicht auf Vaterschaftsrechte und -pflichten verzichten oder sie auf eine andere Person übertragen kann.

Leihmutterschaftsvertrag

Leihmutterschaftsvereinbarungen in Irland sind nicht bindend oder durchsetzbar. Im Falle eines Streits zwischen der Leihmutter und den werdenden Eltern wird der irische Gerichtshof die Angelegenheit wie jeden anderen Fall behandeln, der sich auf das Sorgerecht, die Betreuung und das Wohlergehen der Kinder bezieht.

Angesichts des unbestimmten Charakters dieser Art von Vertrag aufgrund des Rechtsvakuums um die Leihmutterschaft gibt es keine Empfehlungen oder Auflagen zu einigen wichtigen Aspekten der Leihmutterschaft wie:

  • Das Recht von Minderjährigen, ihre Herkunft zu erfahren.
  • Das Recht der Leihmutter die Schwangerschaft zu beenden, d.h. abzubrechen.
  • Das Recht der Leihmutter den Kontakt mit dem Kind, das sie zur Welt gebracht hat, aufrechtzuerhalten.
  • Rechtliche Anforderungen

Aus diesen Gründen ist Irland kein Standort, der die Sicherheit des Prozesses und die Erfüllung aller Rechte und Pflichten der Teilnehmer (zukünftige Eltern, Leihmutter und Neugeborenes) garantiert.

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