Auf dem Bild sehen wir die sieben Mitglieder der Kommission, die für die Anerkennung der Leihmutterschaftsverträge in Israel zuständig sind.
Voraussetzung für die Zusammensetzung ist, dass die Kommission aus mindestens drei Männern und drei Frauen besteht, in welche folgende Personen vertreten sein müssen:
Die Anwesenheit von mehr Mitgliedern kann je nach Einzelfall und seinen Besonderheiten beantragt werden.
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