Das texanische Gesetz legt verschiedene Anforderungen für die Durchführung einer Leihmutterschaftsbehandlung fest. So ist beispielsweise festgelegt, dass werdende Eltern verheiratet sein müssen. In der Praxis kann das Gericht den Vertrag jedoch auch dann für gültig erklären, wenn das Paar nicht verheiratet ist oder wenn es Alleinerziehende sind. Paare können heterosexuell oder homosexuell sein.
Allerdings ist es wichtig, dass die Eizellen von der Wunschmutter oder von einer Spenderin stammen. Die Leihmutter kann nie die Spenderin sein. Wenn dies der Fall wäre, würde das Verfahren das einer Adoption sein und nicht als Leihmutterschaft angesehen werden.
Wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, bestätigt das Gericht den Vertrag und erteilt die pre-birth order, mit der die Wunscheltern als rechtliche Eltern des zukünftigen Babys anerkannt werden.