Die Pflegschaft, also die Aufnahme eines Pflegekindes, ist wie die Adoption eine Maßnahme zum Schutz Minderjähriger. Bei dieser Maßnahme steht das Kindeswohl im Vordergrund.
Die Pflegschaft zielt darauf ab, die Entwicklung eines Kindes innerhalb einer Familie zu fördern. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass bei Aufnahme in die Pflegefamilie das Kind weiterhin mit seiner leiblichen Familie verwandt bleibt.
Pflegekinder müssen nicht zur Adoption freigegeben werden und die Pflegschaft an sich ist kein Schritt Richtung Adoption. Pflege und Adoption sind Maßnahmen, mit denen Kinder geschützt werden.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
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Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Die Pflegschaft ist eine Schutzmaßnahme, die darauf abzielt, das Kind und seine biologische Familie so zu unterstützen, dass eine Familienwiedereingliederung stattfinden kann.
Daher müssen Pflegefamilien über ausreichende Kapazitäten verfügen, um dem Kind ein stabiles Umfeld zu bieten.
Das Hauptaugenmerk bei einem Pflegekind liegt auf der Erziehung, Fürsorge, Ernährung und Begleitung, etc. Kurz gesagt, das Pflegekind soll sich wie ein weiteres Familienmitglied fühlen.
Welche Pflegschaften es gibt
In Deutschland gibt es abhängig von den jeweiligen familiären Umständen verschiedene Formen von Pflegschaften; das Kind kann entweder von Familienangehörigen aufgenommen oder in eine neue Familie integriert werden. Dabei kann es sich um eine dauerhafte oder vorübergehende Unterbringung in eine Pflegefamilie handeln.
Im Folgenden erläutern wir die verschiedenen Arten von Pflegschaften:
- Verwandtenpflege
- Bei der Verwandtenpflege können Familienmitglieder des Kindes die Pflegschaft übernehmen. Gemäß §44 SGB VIII benötigen Verwandte und Verschwägerte keine Erlaubnis durch Behörden um ein Kind aufzunehmen. Außerdem muss das Jugendamt nicht informiert werden. Es ist lediglich das Einverständnis der leiblichen Eltern notwendig, dass das Kind bei ihnen lebt.
- Vollzeitpflege
- Bei einer Vollzeitpflege handelt es sich um eine dauerhafte Unterbringung des Kindes in eine fremde Pflegefamilie. Dort wird das Kind in eine neue Familie integriert, die somit zu der Hauptbezugsperson des Pflegekindes wird.
- Kurzzeitpflege
- Bei dieser Form sind die leiblichen Eltern für eine kurze Zeit nicht selbst in der Lage sich um ihr Kind zu kümmern. Das kann etwa der Fall sein, wenn sich ein Elternteil im Krankenhaus befindet. Sobald dieses Elternteil wieder zuhause ist, geht auch das Kind wieder in die Familie zurück.
- Bereitschaftspflege
- Dabei handelt es sich um eine Form der Vollzeitpflege und dient zur Klärung, wie es mit der Zukunft des Kindes weitergehen soll. Dabei kann das Pflegekind entweder zu seiner leiblichen Familie (Herkunftsfamilie) zurückkehren, oder wird in eine Dauerpflegefamilie untergebracht.
- Wochenpflege
- Bei dieser Pflegeart kommen die Kinder nur an bestimmten Tagen in die Pflegefamilie. Gründe können ungünstige Arbeitszeiten oder weit entfernte Arbeitsorte der Eltern sein.
- Sonderpflege
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen kommen in Sonderpflegestellen. Pflegeeltern verfügen über eine entsprechende pädagogische Ausbildung oder über langjährige Erziehungserfahrungen. Die Sonderpflege dient zur Aufnahme von behinderten, stark entwicklungsbeeinträchtigten Kindern.
- Adoptionspflege
- Bei einer Adoption kommt das Adoptivkind ein Jahr "auf Probe" zu seiner Adoptivfamilie und befindet sich somit bis zum Adoptionsbeschluss durch ein Familiengericht in Pflege.
- vorübergehend
- "Pflegekinder auf Zeit" leben von 3-6 Monaten in der Pflegefamilie.
- dauerhaft
- Bei einer dauerhaften Vollzeitpflege leben die Pflegekinder bis zum 18. Lebensjahr in einer Pflegefamilie.
- in Notfällen
- Kinder die sich in einer Notlage befinden, werden vorübergehend in eine Pflegefamilie untergebracht. Das kann einige Wochen, oder auch einige Monate sein. Je nachdem, ob sich die Verhältnisse in seiner leiblichen Familie geklärt haben, kehrt das Pflegekind zu seiner Familie zurück oder wird dauerhaft in eine andere Pflegefamilie gebracht.
- Defizite in der emotionalen Entwicklung
- Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen
- Kognitive Probleme
- Probleme Anschluss zu finden
- Verhaltensbedingte Störungen
- Bewerbung als Pflegeeltern
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Gesundheitsattest der zukünftigen Pflegeeltern
- Wiedereingliederung des Minderjährigen in seine Familie, d.h. der Minderjährige kehrt zu seinen Eltern zurück.
- Volljährigkeit: Das Kind wird 18 Jahre alt und die Schutzmaßnahme endet, ohne dass ein späteres Zusammenleben beeinträchtigt wird.
- Adoption des Minderjährigen: wenn die Adoption durch gerichtlichen Beschluss erfolgt.
- Der Richter oder das Jugendamt kann im Sinne des Minderjährigen das Pflegeverhältnis beenden.
- Wenn die Pflegeeltern beschließen, die Pflegschaft zu beenden. Zu diesem Zweck müssen sie das Jugendamt vorher informieren.
- Dem Kind eine sichere, normalisierte und emotional stabile Umgebung bieten, um die Bindung und Heilung von möglichen Schäden zu fördern.
- Eine harmonische und integrale Entwicklung des Minderjährigen in einem Klima der Akzeptanz, des Schutzes und der Zuneigung ermöglichen, ohne die Beziehung und die Bindung zu seiner biologischen Familie zu verlieren.
- Die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern und/oder seiner biologischen Familie erhalten und verbessern, es sei denn, diese können schädlich sein.
- Ein Vorbild für den Minderjährigen sein. Auf diese Weise lernt das Kind ein geeignetes Familienmodell kennen, wenn es sich entscheidet, in Zukunft eine eigene Familie zu gründen.
Pflegeformen wie die Wochenpflege findet man in Deutschland immer seltener.
Wie lange Pflegschaften dauern
Je nach familiärer Umstände des Kindes und der Art der Pflegeschaft kann ein Pflegekind vorübergehend oder dauerhaft aufgenommen werden:
Merkmale bei Pflegekindern
Minderjährige Kinder, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Pflege genommen werden, befinden sich in Not oder in einer gefährlichen Situation. Es kann sogar vorkommen, dass die Elternrechte vorübergehend ausgesetzt werden.
Diese Minderjährigen können traumatische oder sehr schmerzhafte persönliche Situationen durchlebt haben, wie z.B. Verlust, Misshandlung, sexueller Missbrauch usw., so dass es üblicherweise zu folgenden Verhaltenauffälligkeiten kommt:
Darüber hinaus können Kinder über 7 Jahren oder solche, die sich mitten in der Pubertät befinden, größere Schwierigkeiten bei der Integration und Anpassung an die Pflegefamilie haben.
Schritte zur Pflegeelternschaft
Der erste Schritt ist der Besuch beim Jugendamt oder einer Vermittlungsstelle eines freien Trägers. Es werden dabei von den Bewerbern folgende Unterlagen benötigt:
Außerdem müssen zukünftige Pflegeeltern an Vorbereitungsseminaren und Eignungsverfahren teilnehmen.
Die Pflegschaft geht zu Ende
Es gibt verschiedene Gründe warum eine Pflegschaft zu Ende gehen kann:
Einige dieser Umstände können dazu führen, dass das Kind in eine Pflegeeinrichtung gebracht wird.
Fragen die Nutzer stellten
Gibt es viele Pflegefamilien in Deutschland?
Tatsächlich gibt es in Deutschland nicht genügend Pflegefamilien. Viele Kinder warten darauf, in einer Pflegefamilie untergebracht werden.
Derzeit leben schätzungsweise zwischen 60.0000 und 70.000 Kinder in Pflegefamilien. Die Zahl der Pflegeeltern steigt jährlich, während immer weniger Eltern bereit sind, fremde Kinder aufzunehmen. Das liegt einerseits am aufwändigen Verfahren, andererseits auch daran, dass Pflegeeltern fürchten, ihre Pflegekinder wieder abzugeben. Zudem kommen Pflegekinder aus extrem schwierigen Verhältnissen.
Was ist das Ziel einer Pflegeschaft?
Die Pflege ist eine wesentliche Schutzmaßnahme für Kinder, die aus verschiedenen Gründen von ihren Eltern getrennt sind. Die Pflege gibt diesen Kindern die Möglichkeit, die Unterstützung und Zuneigung einer Familie zu erfahren. Die Hauptziele lauten wie folgt:
In jedem Fall ist das Endziel der Pflege die Rückkehr des Minderjährigen in sein Zuhause, sobald die Schwierigkeiten seiner Familie überwunden sind (außer in der Adoptionspflege).
Die Pflegschaft dient zum Schutz Minderjähriger. Wenn jedoch Personen weder auf natürliche Weise noch mithilfe der assistierten Reproduktion schwanger werden können, interessieren sich eher für eine Adoption. Wenn Sie mehr über dieses Thema lesen möchten, klicken sie hier: Wie kann man ein Kind adoptieren?
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Literaturverzeichnis
[siehe] Bayerisches Landesjugendamt; Zentrum Bayern Familie und Soziales
[siehe]Pflegeelternnetz.de: Verwandtenpflege.
[siehe] moses-online.de: Verschiedene Formen der Familienpflege.
Fragen die Nutzer stellten: 'Gibt es viele Pflegefamilien in Deutschland?' Und 'Was ist das Ziel einer Pflegeschaft?'.
Hut ab vor jedem, der den Schritt wagt!
pflegschaft wäre meiner meinung nach das letzte was ich übernehmen würde. ein vorbelastetes, womöglich traumatisiertes kind das später eventuell kriminell wird. oder man gewöhnt sich an das kind, es wird wie ein eigenes kind und die leiblichen eltern wollen es zurücknehmen.. ne danke
Kostet es was, wenn ich eine Pflegschaft übernehmen will oder ist das kostenlos?