Im Rahmen der Säuglingsadoption werden verschiedene Begriffe verwendet, um sich auf werdende Eltern einerseits und auf das Kind andererseits zu beziehen.
Unter Adoptiveltern oder Adoptierenden verstehen wir also die Familie, die die Erziehungsberechtigung eines Minderjährigen erhält und übernimmt, mit dem sie nicht biologisch verwandt sind, während wir unter Adoptivkind oder Adoptiertem den betreffenden Minderjährigen verstehen.
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