Nein, die Wunscheltern geben der Leihmutter nichts direkt das Geld. In der Regel eröffnen sie ein Treuhandkonto, das von der Agentur oder einem Manager verwaltet wird. Daher ist es ein Vermittler, der das Geld an die Leihmutter ausbezahlt, wie im Vertrag vereinbart.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Finanzielle Entschädigung der Leihmutter: Was ist zu beachten? ( 12).