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FAQs
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Gibt es ein Urteil zur Anerkennung von Gerichtsurteilen?

durch Babygest Staff .
Letzte Aktualisierung: 16/04/2019

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2014 eine Grundsatzentscheidung erlassen, die besagt, dass ausländische Urteile- sofern dem Kindeswohl dienlich- in Deutschland zur Eintragung anerkannt werden müssen.

Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Gerichtsurteil für die Vaterschaftsanerkennung ( 9).