In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Die rechtliche Mutter ist demnach, die Frau die das Kind auf die Welt bringt, also die Leihmutter.
Infolgedessen sind auch abgeschlossene Verträge zur Leihmutterschaft unwirksam und begründen nicht die Elternschaft.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Wie ist die gesetzliche Lage in der Leihmutterschaft? ( 14).