Ja, aber in den meisten Ländern ist die Geschlechtsauswahl nur zu therapeutischen Zwecken erlaubt, d.h. um eine schwere Krankheit bei den Nachkommen zu verhindern. In einigen Ländern (z.B. den Vereinigten Staaten) ist jedoch eine nicht-therapeutische Geschlechtsauswahl erlaubt, sowohl bei eigenen IVF-Behandlungen als auch bei Leihmutterschaft.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Reproduktionsmethoden in der Leihmutterschaft ( 21).