Nein. Die Leihmutter die das Kind in Deutschland zur Welt bringt, ist nach deutschem Recht automatisch die Mutter, nicht die Wunscheltern - unabhängig davon ob ein Vertrag besteht oder nicht.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Wie ist die gesetzliche Lage in der Leihmutterschaft? ( 14).