Da die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, erkennt das deutsche Konsulat nur die Vaterschaft dem Wunschvater an, wenn dieser beweist dass das Kind seine DNA trägt.
Da alleinstehende Frauen der männliche Part fehlt, werden sie nie die Anerkennung der Elternschaft des Kindes erlangen, da diese bei Frauen durch Geburt geregelt wird und nicht durch die genetische Verwandtschaft.
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