Bei der traditionellen Leihmutterschaft stellt die Leihmutter auch ihre eigenen Eizellen zur Verfügung, um den Embryo zu schaffen. Somit ist die Leihmutter biologisch mit dem Kind verwandt und kann unter diesem Vorwand die elterlichen Rechte des Kindes für sich beanspruchen. Die traditionelle Leihmutterschaft wird aufgrund mangelnder rechtlicher Sicherheit nicht empfohlen.
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