Die Kinderwunschkliniken in Deutschland sind dazu verpflichtet, die deutsche Gesetzgebung einzuhalten. Ärzte, die diese Handlung vornehmen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Ebenso machen sich Agenturen strafbar, die bei der Vermittlung von Leihmüttern helfen.
Die Leihmutter und die Wunscheltern werden jedoch nicht bestraft.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Wie ist die gesetzliche Lage in der Leihmutterschaft? ( 14).