Alles über Adoption, Fruchtbarkeitsprobleme und Leihmutterschaft
FAQs
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Wer ist in diesen Fällen die Mutter? Die Wunschmutter oder die Leihmutter?

durch Babygest Staff .
Letzte Aktualisierung: 20/03/2017

Nach deutschem Recht ist die juristische Mutter des Kindes in einem Leihmutterschaftsverfahren die gebärende Frau. An Orten, an denen Leihmutterschaft erlaubt ist, ist die juristische Mutter jedoch die Wunschmutter.

Um die rechtliche Mutterschaft der Wunschmutter in Deutschland wirksam zu machen, muss die Gerichtsentscheidung des Landes, in dem das Verfahren stattgefunden hat, nachgewiesen werden. Ist dies nicht möglich, weil es keinen Prozess zur Feststellung der Vaterschaft/Mutterschaft gibt, wird die Kindschaft nach deutschem Recht auf der Grundlage der genetischen Ausstattung des Vaters entschieden, und anschließend muss die Mutter die Adoption durchführen, um als Rechtsmutter des durch die Leihmutterschaft geborenen Kindes zu gelten.

Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Vaterschaftsanerkennung in der Leihmutterschaft ( 5).