Ja. Artikel 1464 des griechischen Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass die Frau, die in Griechenland eine Leihmutterschaft beantragt (Wunschmutter) und eine gerichtliche Genehmigung zum Abschluss einer Leihmutterschaft erhält, die rechtliche Mutter des Kindes ist, das durch eine Leihmutterschaft geboren wurde. Darüber hinaus wird ihr Ehemann oder Partner als rechtlicher Vater des Kindes angesehen.
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