Der Wunschvater erhält automatisch die Anerkennung als leiblicher Vater, da er seine genetische Belastung miteingebracht hat. Da nach deutschem Recht die Leihmutter die rechtliche Mutter des Babys ist, muss die Wunschmutter in Deutschland ein Adoptionsverfahren einleiten, mit dem sie dann das Baby ihres Partners adoptieren kann.
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