Die in Portugal verabschiedeten Vorschriften über die Leihmutterschaft akzeptieren die Anwendung dieser Technik der assistierten Reproduktion, aber nur uneigennützig, d.h. die Leihmutter kann keine Vergütung für die Schwangerschaft erhalten.
Dennoch ist es erlaubt, dass die Absichtseltern die aus der Schwangerschaft resultierenden Kosten wie Arztkosten, Reisen zu gynäkologischen Untersuchungen usw. übernehmen.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in Portugal: Gesetz auf Eis gelegt ( 13).
durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 24/09/2019