Genehmigung zur Aufsetzung eines Leihmuttervertrages

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 24/09/2019

Um in Portugal eine Leihmutterschaft durchführen zu können, müssen die Eltern und die Leihmutter, auch Leihgebärende, gemeinsam die Genehmigung zum Abschluss eines Vertrages über die Leihmutterschaft beantragen.

Zu diesem Zweck richten sie ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die CNPMA, dem Nationalen Rat für assistierte Reproduktion:

Die CNPMA hat maximal 60 Tage Zeit zur Beratung. Im Falle einer Zulassung sendet sie die Akte an die Ärzteordnung, die eine maximale Frist von 60 Tagen hat, um ihre Stellungnahme abzugeben. Mit der Stellungnahme des Ordens der Ärzte gibt die CNPMA ihre Zustimmung oder nicht, damit der Vertrag über die Leihmutterschaft ausgehandelt werden kann. Der gesamte Vorgang kann daher bis zu 6 Monate dauern.

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