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Leihmutterschaft in der Schweiz
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Leihmutterschaft in der Schweiz

Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Die Bundesverfassung verbietet sie ausdrücklich im Artikel 119 Absatz 2d.

Wunscheltern müssen daher ins Ausland reisen um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

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durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 23/04/2019
1 Kommentar
    1. Wir sind ein schweizer Paar und brauchen eine Leihmutterschaft, da meine Frau eine Hysterektomie gehabt hat (Krebserkrankung). Wir sind mit einer US-amerikanischen Agentur in Kontakt, bräuchten aber noch jemanden, der uns rechtlich berät. Würden wir Probleme bei der Rückkehr in die Schweiz bekommen?