Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Die Bundesverfassung verbietet sie ausdrücklich im Artikel 119 Absatz 2d.
Wunscheltern müssen daher ins Ausland reisen um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Was ist eine Leihmutterschaft? ( 23).
durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 23/04/2019
Wir sind ein schweizer Paar und brauchen eine Leihmutterschaft, da meine Frau eine Hysterektomie gehabt hat (Krebserkrankung). Wir sind mit einer US-amerikanischen Agentur in Kontakt, bräuchten aber noch jemanden, der uns rechtlich berät. Würden wir Probleme bei der Rückkehr in die Schweiz bekommen?