Im mexikanischen Bundesstaat Tabasco ist die Leihmutterschaft erlaubt, ob gestationell oder traditionell. Wird jedoch eine traditionelle Leihmutterschaft durchgeführt, bei der die Leihmutter die genetische Belastung übernimmt, gilt sie als juristische Mutter des Kindes. Damit die Absichtsmutter die Kindschaft des Minderjährigen erhält, muss die Leihmutter eine Verzichtserklärung abgeben, und danach kann die Absichtsmutter den Adoptionsprozess einleiten.
Im zweiten Fall, d.h. wenn eine gestationelle Leihmutterschaft durchgeführt wird, bei dem die Leihmutter keine genetische Verbindung zum Baby hat, wird die Absichtsmutter automatisch als Rechtsmutter des Neugeborenen betrachtet.
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