Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. Wenn also ein deutschesPaar diese Fortpflanzungsmethode braucht, um ein Kind zu bekommen, muss es in ein anderes Land gehen, dessen Gesetzgebung es erlaubt. Daher muss zunächst ein Ziel ausgewählt werden, das sich an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Wunscheltern anpasst. In dieser Phase können Berater beauftragt werden, um den Prozess zu erleichtern.
Zweitens muss eine internationale Leihmutteragentur und eine Kinderwunschklinik gewählt werden. Gelegentlich ist die Agentur selbst auf Anwälte und Rechtsberater angewiesen, um Verträge zu entwerfen und Eltern rechtliche Beratung zu bieten. Andernfalls müssen die Eltern die Dienste einer externen Anwaltskanzlei in Anspruch nehmen.
Die Agentur wird den zukünftigen Eltern bei der Auswahl einer schwangeren Frau helfen, so dass, sobald die ideale Frau ausgewählt wurde und die notwendigen Tests zur Gewährleistung ihrer Gesundheit bestanden hat, der Leihmutterschaftsvertrag unterzeichnet werden kann.
Der medizinische Prozess kann mit der In-vitro-Fertilisation (IVF) beginnen. Wird die Schwangerschaft mit einer Fertilitätsbehandlung erreicht, können die Eltern die Schwangerschaft bis zur Geburt anhand der Ergebnisse von Tests und Ultraschall verfolgen.
Nach der Geburt des Babys wird die Vaterschaft im Ausland gegründet und das Kind im deutschen Zivilstandsregister eingetragen.
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