Gründung einer Regenbogenfamilie: Adoption für Homosexuelle

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 30/07/2020
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Die Adoption bietet gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, eine "Regenbogenfamilie" zu gründen.

Seit der Ehe für Alle können nun verheiratete Lesben und Schwule nach §174 Abs. 2 Satz 2. BGB ein Kind gemeinschaftlich adoptieren. Damit stehen ihnen in der Ehe nun die gleichen Rechte wie heterosexuellen Paaren zu und beinhaltet auch das Recht auf Adoption.

Vor dieser Gesetzesänderung war es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich gewesen, ein Kind zu adoptieren.

Eine Auslandsadoption hingegen gestaltet sich als weit schwieriger, da nur wenige Länder gleichgeschlechtlichen Paaren eine Adoption erlauben.

Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.

Eine Regenbogenfamilie gründen

In Deutschland gebraucht man bei einer Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare häufig den Begriff "Regenbogenfamilie". Diese stellen eine relativ seltene, wenn auch sehr vielfältige Familienform dar.

Der Name Regenbogenfamilie leitet sich von der Regenbogenflagge ab, inzwischen ein weltweites Symbol für selbstbewusste Lesben, Schwule und Bisexuelle, das auch im übertragenen Sinne für die LGBT-Community stehen kann.

Während der 1960 Jahre entstanden durch die gegenkulturelle Hippiebewegung "Stämme" oder "Rainbow-Families", da sich die Angehörigen dieser Bewegung alle als Brüder und Schwester betrachteten und dabei nicht in Herkunft und Hautfarbe unterschieden.

Regenbogenfamilien können auf folgende Weise gegründet werden:

Da Frauen ihre eigenen Kinder gebären können -vorausgesetzt es sind keine Probleme in der Fruchtbarkeit vorhanden- ist eine Adoption durch Schwule in der Regel häufiger als durch lesbische Paare.

Adoption in Deutschland

Ursprünglich war gleichgeschlichtlichen Paaren nur eine Adoption über die Stiefkindadoption möglich, d.h. der Lebenspartner konnte das leibliche Kind seines Partners adoptieren.

Jedoch war es nicht möglich, ein fremdes Kind gemeinsam zu adoptieren. Seit der Gesetzesänderung vom 01.10.2017 können nun Homosexuelle gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren.

Von Stiefkindadoption spricht man, wenn der jeweilige Ehepartner das Kind des anderen adoptiert.

Folgende Voraussetzungen müssen bei einer Adoption durch homosexuelle Paare erfüllt werden:

Mindestalter
Ein Elternteil muss mindestens 25, das andere mindestens 21 sein.
Altersunterschied
Es gibt kein Höchstalter für eine Adoption. Jedoch sollte der Altersabstand nicht größer als 40 Jahre sein.
keine Vorstrafen
Die Bewerber müssen über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen.
Gesundheit
Die Adoptionseltern müssen körperlich und psychisch in der Lage sein, sich um ein Adoptivkind zu kümmern.

Genauso wie bei einer Adoption durch Heterosexuelle, kommt ein Mitarbeiter und stattet den zukünftigen Adoptiveltern einen Besuch ab. Dabei besprechen sie die Beweggründe für eine Adoption sowie den bisherigen Werdegang der beiden Bewerber sowie Werte und Ansichten zur Kindeserziehung. Darüberhinaus macht sich der Mitarbeiter des Jugendamt ein persönliches Bild über die Wohnsituation.

Das Eignungsverfahren kann dabei bis zu einem Jahr dauern.

Adoption im Ausland

Ein homosexuelles Paar hat es im Ausland schwieriger, ein Kind zu adoptieren, da nur wenige Länder eine Adoption durch homosexuelle Paare zulassen.

Folgende Länder erlauben eine Adoption:

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