Adoption kann ein rechtliche Methode sein, um eine Anerkennung zu erreichen, wenn die Leihmutterschaft in Ländern angewendet wird, die kein Gerichtsurteil vorsehen. In diesen Fällen wird das Baby zunächst als Kind des genetischen Vaters und der Leihmutter registriert, die die gebärende Frau ist. Anschließend, nach der Verzichtserklärung der Leihmutter, adoptiert die Absichtsmutter das Baby und beantragt damit die Änderung der Eintragung. So ist das Baby gesetzlich als Kind der Wunscheltern im deutschen Standesamt eingetragen
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