In Brasilien gibt es kein Gesetz, das die Leihmutterschaft regelt. Um ein Baby als Kind der Absichtsmutter registrieren zu können, ist daher ein Gerichtsurteil erforderlich, das bestätigt, dass das Baby als ihr Kind anerkannt wird.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Die Leihmutterschaft in Brasilien: Unter welchen Voraussetzungen möglich? ( 7).
durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 01/10/2019