Nein, das Gesetz legt keine wirtschaftliche Grenze in Bezug auf die Kosten fest, die von den Wunscheltern an die Leihmutter zu zahlen sind. Das Gesetz informiert nur darüber, dass die Zahlung an die Leihmutter verboten ist und dass nur die mit der Schwangerschaft verbundenen Kosten an sie gezahlt werden können.
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