Das Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet diese Form der assistierten Reproduktion. Die Frau die das Kind gebärt, ist nach deutschem Recht die Mutter.
Deswegen ist Deutschland kein Land für eine Leihmutterschaft und Deutsche müssen daher ins Ausland reisen.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Was bei der Auswahl des Landes beachtet werden muss ( 13).