Erstens, weil es viele Länder gibt, in denen die Leihmutterschaft nur Staatsangehörigen des Landes erlaubt ist. Das bedeutet, dass jeder von Ausländern unterzeichnete Leihmutterschaftsvertrag ungültig und damit illegal wäre.
Zweitens ist es wichtig, nicht nur die Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, sondern auch die des Ursprungslandes, in diesem Fall Deutschland, zu berücksichtigen. Bei der Wahl eines Reiseziels ist zu berücksichtigen, wie die Kindschaft des Kindes zustande kommt und ob das deutsche Konsulat sie anerkennt, was von den Papieren abhängt, die uns im Herkunftsland ausgestellt werden, um Garantien dafür zu erhalten, dass es keine Probleme gibt.
Drittens und letztens, obwohl es in mehreren Ländern erlaubt ist, werden in der Regel nicht alle Familienmodelle akzeptiert. So gibt es zwar bei heterosexuellen Ehepaaren in der Regel keine Probleme, aber solange der Mann die genetische Last trägt, haben homosexuelle Paare und alleinstehende Männer tendenziell mehr Einschränkungen.