Die Leihmutterschaft ist in Argentinien nicht gesetzlich geregelt, weshalb es weder für die Leihmutter noch für Vermittler (falls vorhanden) eine finanzielle Entschädigung gibt. Daher ist es nicht möglich, einen ungefähren Preis zu nennen.
Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Wunscheltern die rechtliche Elternschaft des Kindes bekommen. Deshalb empfehlen wir nicht, in Argentinien einen solchen Prozess durchzuführen.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in Argentinien: Gesetzeslage ( 9).